
Über die Preisvergabe
Vorschläge für mögliche Preisträger können von jedem Bürger Wesselings oder anderen Personen, die Verbindungen zur Wesselinger Sportszene haben, eingereicht werden. Vorschläge müssen bis zum 31.5. eines jeden Jahres eingegangen sein.
• Über die Vergabe des Ehrenpreises entscheidet eine Jury, die aus einem Mitglied des Vorstandes der TUS Wesseling, einem Mitglied der Bürgerstiftung Wesseling und 3 Personen aus dem Kreis der Stifter des Preisgeldes besteht.
Alle Stifter des Preisgeldes werden vor der Stimmabgabe durch die „Stifter“ im Vergabegremium in die Entscheidung mit eingebunden.
• Potentielle Preisträger sollten mit einer schriftlichen Begründung der Verdienste für die Zuerkennung des Preises vorgeschlagen werden. Die Bewerbungen müssen bis zum 31. Mai im Jahre der Preisvergabe über diesen Button oder per Mail an haraldnauroschat@gmail.com oder soerendengg@aol.com eingereicht werden. In einer persönlichen Sitzung oder in einem elektronischen Umlaufverfahren wird dann über die Zuerkennung des Preises mit Mehrheit der Mitglieder der Jury entschieden.
• Der Preis wird jährlich im Rahmen einer sportlichen Veranstaltung in Wesseling in Anwesenheit oder sogar durch die Kinder der Geehrten, Judith und / oder Johannes Körner überreicht.
• Die Preisvergabe erfolgt unter ausdrücklicher Würdigung der Namensgeber des Gedächtnispreises mit Hervorhebung und Beschreibung ihrer Tätigkeiten.
Dotierung des Preises
Der Gedächtnispreis ist mit 1.000 Euro jährlich dotiert, solange der Förderkreis die entsprechenden Mittel bereitstellt.
Verwendung des Gedächtnispreises
Der Gedächtnispreis sollte zumindest hälftig die im Rahmen der Prämierung hervorgehobene Arbeit weiterhin unterstützen.
Stifter des Gedächtnispreises
Der Stifterkreis besteht aus ehemaligen Handballern des TUS Wesseling. Die Spenden erfolgen an die Bürgerstiftung Wesseling unter der Kontoverbindung IBAN DE 66 3706 2365 4040 7830 11, Volksbank Rhein-Erft Köln eG,. Stichwort „Gedächtnispreis Anne und Wolf Körner“. Eine Spendenquittung erfolgt zum Ende des Rechnungsjahres.
Ausschlussklausel
Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung des Preises wird nicht begründet. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.