Antrag zur Unterstützung eines Projektes stellen

Förderverfahren der Bürgerstiftung Wesseling

 Die Bürgerstiftung Wesseling vergibt finanzielle Mittel zur Unterstützung bestehender Vereine und Institutionen zur Durchführung von Projekten in und für Wesseling. Neben der finanziellen Unterstützung können Sie auf Projekterfahrung und das vorhandene Netzwerk der Bürgerstiftung in Vorstand und Kuratorium bauen. Gerne entwickeln wir Ihre Ideen gemeinsam mit Ihnen weiter, um eine möglichst breite Wirkung für Wesseling zu erzielen.

Bei der Bürgerstiftung Wesseling regelt die Satzung alle wichtigen Angelegenheiten. Das Schöne: die Satzung der Bürgerstiftung Wesseling lässt den Wesselingerinnen und Wesselingern viel Freiheit bei der Auswahl der Initiativen und Aktionen, die unser Wesseling mit Berzdorf, Keldenich und Urfeld lebenswerter für alle machen sollen. Daher können Anträge gestellt werden aus den Bereichen:

  • Internationale Verständigung
  • Bürgerbeteiligung
  • Förderung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen
    Engagements
  • Bildung und Erziehung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Wissenschaft und Forschung
  • Kultur, Kunst und Denkmalpflege
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Landschafts- und Heimatpflege

 

Auch wie die Bürgerstiftung Wesseling diese genannten Zwecke verwirklichen kann, ist in der Satzung geregelt – nämlich beispielsweise durch

  • finanzielle und ideelle Unterstützung von steuerbegünstigten Organisationen, Einrichtungen und Diensten, die die vorgenannten Aufgaben ganz oder teilweise fördern und verfolgen.
  • Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen.
  • Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung sowie öffentlicher Veranstaltungen, um den Stiftungszweck und Bürgerstiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern,
  • Vergabe von Stipendien, Beihilfen oder ähnlichen Unterstützungen zur Förderung der Fort- und Ausbildung auf den Gebieten des Stiftungszwecks,
  • Verleihung von Preisen für Leistungen auf den Gebieten des Stiftungszwecks, Schaffung und Unterstützung lokaler kultureller Einrichtungen und Projekte.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit des Antragstellers sowie die gemeinnützige Wirkung des Projekts. Wir können also nur solche Projektträger unterstützen, die selbst als gemeinnützig anerkannt sind. Das muss nicht unbedingt Ihr Verein oder Ihre Initiative sein. Genau so ist beispielsweise auch die Zuwendung an einen Förderverein möglich. Sollte der Antragsteller nicht gemeinnützig sein, so kann im Dialog mit dem Vorstand der Bürgerstiftung geprüft werden, ob die Initiative direkt durch die Bürgerstiftung selbst durchgeführt werden kann, weil sie besonders wirksam oder innovativ ist.

Wichtig ist dabei allerdings, dass bei allen Maßnahmen der Stiftung ein Bezug zu den in Wesseling lebenden Menschen bestehen muss. Gleichzeitig darf die Stiftung jedoch keine Aufgaben übernehmen, die eigentlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Stadt Wesseling oder des Rhein-Erft-Kreises gehören.

Unsere Fördermittel sind allerdings begrenzt. Idealerweise bewegt sich Ihr Antrag daher im dreistelligen bis maximal niedrigen vierstelligen Euro-Bereich. Dafür kommt aber natürlich auch eine Teilförderung in Betracht.

Nutzen Sie für Ihren Antrag bitte das Antragsformular. Wichtig für uns bei der Entscheidung sind

  • eine kurze Beschreibung des (geplanten) Projekts,
  • eine Aufstellung zu den Kosten (und ggfls. Einnahmen) sowie
  • die Eigenleistungen im Verhältnis zur angefragten Fördersumme
  • ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit.
  • Gerne können Sie dem Antrag zusätzliches Informationsmaterial beifügen.

 

Dem aktuellen Vorstand liegt es besonders am Herzen die Eigeninitiative der Menschen in den Wesselinger Ortsteilen zu fördern. Wo Menschen sich für ein friedliches Miteinander einsetzen, wo die Gemeinschaft gestärkt und die Offenheit und Inklusion von Neuzugezogenen aus aller Welt gefördert wird, sehen wir besonderen Förderungsbedarf. Zudem wollen wir die notwendige Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft und Gesellschaft im Rahmen unserer Möglichkeiten fördern. Wo Wesselinger Vereine und Initiativen dies tun, sind wir gerne fördernd an ihrer Seite.

Sie sind nicht sicher, ob ihr Projekt oder Ihr Antrag gefördert werden kann? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!

 

Bitte senden Sie den Förderantrag mit evtl. notwendigen Anlagen an antrag@buergerstiftung-wesseling.de

oder stellen Sie Ihn Online hier

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