Stiften und Erbschaftssteuer

Erbschaftsteuer sparen und stiften?

Steuerrechtlich gesehen ist das Stiften per Testament mit verschiedenen Vorteilen verbunden. Es fällt zum Beispiel keinerlei Erbschaftsteuer an, wenn Sie Ihr Vermögen an eine gemeinnützig anerkannte Körperschaft vermachen, denn diese Körperschaften sind von der Steuer befreit. Wenn Ihre Erben innerhalb von 24 Monaten einen Teil oder den vollständigen Nachlass einer gemeinnützigen Stiftung zukommen lassen, entfällt auch hier die Steuer. Alle bis dahin gezahlten Erbschaftssteuern werden vom Finanzamt zurückerstattet. Das Stiften per Testament ist eine gute Möglichkeit gemeinnützige Arbeiten und Projekte effektiv zu unterstützen.