Vermächtnis hinterlassen
Wenn Sie der Bürgerstiftung oder Ihrer eigenen Stiftung bestimmte Geldbeträge, Sparkonten, Wertpapiere, Immobilien oder Unternehmensanteile vermachen möchten, können Sie das in Form eines Vermächtnisses machen. Dafür schreiben Sie in Ihr Testament, was genau an die Stiftung vererbt werden soll. Mit einem Vermächtnis können Sie die ausgewählte Stiftung ohne weitere Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen oder -anteilen stärken.